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CESM Sentra GmbH
VEFK anfragen
Fachliche Abstimmung von Verantwortung und Nachweisen im Produktionsumfeld
Einkauf, Vergabe & Projektstart

Projektstart mit CESM. Vorab klar geregelt.

Zu einer Beschaffungsentscheidung gehört mehr als nur eine Leistungsbeschreibung und ein Preis. Hier finden Sie die Punkte, die wir vorab oder zum Projektstart noch besprechen können.

ProjektplanQualifikationArbeitsschutzVersicherung & Haftung

Projektplan mit nachprüfbaren Meilensteinen.

Gerne legen wir mit Ihnen einen Projektplan mit nachprüfbaren Meilensteinen fest, an denen wir uns dann auch messen lassen wollen.

CESM / PROJEKTSTARTGEMEINSAM FESTLEGEN
01Leistungsumfang

Aufgaben, Verantwortungsbereich, Schnittstellen und erwartete Ergebnisse.

Abgrenzen
02Projektplan

Nachprüfbare Meilensteine, Termine, Ansprechpartner und Freigaben.

Vereinbaren
03Nachweise

Qualifikation, Arbeitsschutz, Versicherung, Abrechnung und Nutzungsrechte.

Bereitstellen

Was wir vorab nachweisen und vereinbaren.

Die konkreten Unterlagen stimmen wir passend zu Ihrem Beschaffungsprozess und dem vereinbarten Leistungsumfang mit Ihnen ab.

01 / QUALIFIKATION

Qualifikation der Mitarbeiter

Wir weisen Ihnen gerne die Qualifikation unserer Mitarbeiter nach. Dazu gehören die entsprechende Ausbildung, der Erhalt der Fachkunde und die persönlichen Referenzen eines jeden eingesetzten Mitarbeiters.

02 / ARBEITSSCHUTZ

Eigene Gefährdungsbeurteilungen und PSA

Wir weisen Ihnen gerne nach, wie wir unsere Mitarbeiter sicher arbeiten lassen und wie wir dafür sorgen, dass unseren Mitarbeitern nichts passiert. Dazu gehört auch die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorgaben, die auf Ihrem Gelände gelten.

03 / ABRECHNUNG

Rechnungsstellung

Wir nutzen zur Rechnungsstellung eine Software von DATEV und können alle in Deutschland gängigen Rechnungsformate erzeugen. Wenn Sie bestimmte Anforderungen haben, teilen Sie uns das gerne mit.

04 / ABSICHERUNG

Versicherung & Haftung

Wir verfügen über einen Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. Euro bei der Provinzial Nord Brandkasse AG. Wir weisen Ihnen diesen Schutz gerne nach.

05 / COMPLIANCE

Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Wir erbringen gerne an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtete Nachweise, dass die Beauftragung unseres Unternehmens keine Compliance-Probleme in Sachen Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung bedeutet. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

06 / ÜBERGABE

Nutzungsrechte

Sie erhalten mit Projektabschluss die für Sie erstellten Unterlagen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unbefristetes Nutzungsrecht an den Unterlagen und Vorlagen.

03 / DATENSICHERHEITBETRIEBSGEHEIMNISSE BLEIBEN GESCHÜTZT

Vertraulichkeit ist Teil der Arbeitsweise.

Datenaustausch, Aufzeichnungen und Verarbeitung werden vor Projektbeginn abgestimmt. Sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht in KI-Dienste eingegeben.

01Datenminimierung

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn sie für den vereinbarten Auftrag erforderlich sind.

ERFORDERLICH
02Abstimmung

Datenschutzbeauftragte sowie Betriebs- oder Personalrat werden bei Bedarf vor der Verarbeitung eingebunden.

VORAB
03Kontrollierte Aufnahmen

Fotos, Aufzeichnungen und Anlageninformationen entstehen nur im freigegebenen Projektkontext.

FREIGEGEBEN
04Nachvollziehbare Verarbeitung

Verarbeitungszweck, Ablage, Zugriff, Speicherfrist und Löschung können projektbezogen offengelegt werden.

DOKUMENTIERT

Nachweisbare Kompetenz im Team.

Unsere Gesellschafter und Berater verbinden handwerkliche Meisterschaft, technische Prüfpraxis, Prüferfunktionen und juristische Fachexpertise.

Sebastian Pille
Sebastian Pille

Gesellschafter-Geschäftsführer. Techniker Elektrotechnik, 36 kV Schaltberechtigung, IHK-Prüfer Hamburg, Referent bei TÜV SÜD & Herkert.

Matthias Johansson
Matthias Johansson

Gesellschafter-Geschäftsführer. Zwei juristische Staatsexamen, über neun Jahre VEFK-Erfahrung, davon vier Jahre als Bereichsleitung VEFK bei einem etablierten Anbieter.

Christian Tramborg
Christian Tramborg

Gesellschafter-Geschäftsführer. Elektromeister, BDSH-geprüfter Sachverständiger und Handelskammer-Prüfer mit VEFK-Erfahrung im Konzern-, Forschungs- und öffentlichen Umfeld sowie vier Jahren internationalem Schiffbau.

Regelwerksrahmen

Projektbezogene Orientierung an DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100, DGUV V3, TRBS 1203 und BetrSichV. Die konkrete Anwendbarkeit wird im Scope geprüft.